Infor­ma­tion zur Impf­pflicht für Beschäf­tigte in Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­sern und ande­ren Gesund­heits­ein­rich­tun­gen ab dem 15. März 2022

Liebe Kolleg*innen,

auf der Webseite der Bayerischen Ärztekammer finden Sie unter dem Titel „Infor­ma­tion zur Impf­pflicht für Beschäf­tigte in Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­sern und ande­ren Gesund­heits­ein­rich­tun­gen ab dem 15. März 2022“ aktuelle Informationen zum Umgang mit der Impfpflicht ab dem 15.3.22.

Ihr Team vom Hausarztverein